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Kompetenter Beirat für Ihr Unternehmen

Wir machen Ihr Unternehmen noch erfolgreicher!

Der Beirat für Ihr Unternehmen!

In einer GmbH sind nur zwei Organe gesetzlich vorgeschrieben: Geschäftsführung und Gesellschafter-Versammlung. Ein Aufsichtsrat, wie er in Aktiengesellschaften lt. Aktienrecht vorgeschrieben ist, ist in einer GmbH nicht zwingend. Jedoch richten immer mehr GmbHs auf freiwilliger Basis einen Beirat ein, weil sie dessen Mehrwert für den Unternehmenserfolg erkennen. In solch einem Beirat sitzen in der Regel zwei oder mehr erfahrene Manager, die der Geschäftsführung der GmbH bei wichtigen Entscheidungen und der erfolgreichen strategischen Ausrichtung des Unternehmens zur Seite stehen.

Gründe für die Einrichtung eines Beirates können sein

  • Die Geschäftsführung sucht Unterstützung durch einen „Sparringspartner“
  • Die GmbH hat mehrere Gesellschafter, die geschäftlich unerfahren sind.
  • Das Image der GmbH soll verbessert werden; somit können neue Mitarbeiter besser angesprochen und akquiriert werden.
  • Es gibt verschiedene Gesellschafterstämme, die jeweils in einem Aufsichtsgremium repräsentiert sein wollen.
  • Unter den Gesellschaftern gibt es Investoren, die teils erhebliche Geldbeträge beigesteuert haben und die über ein Kontrollorgan das Unternehmen auch kritisch begleitet wissen wollen; sie möchten den Geschäftsführern quasi „auf die Finger schauen“.
  • Die GmbH hat viele, u. U. auch ortsfremde Gesellschafter, die nur schwer an einen Tisch zu bringen sind.
  • Die GmbH hat viele Gesellschafter mit unterschiedlichen wirtschaftlichen und persönlichen Interessen.

Die Einrichtung eines Beirats ist mit zahlreichen weiteren Vorteilen für die GmbH verbunden

  • Die Reputation eines Unternehmens wird sich durch die Einsetzung eines Beirats verbessern.
  • Er ist quasi Bindeglied zwischen Gesellschafter und Geschäftsführung. Viele Eigentümer/Gesellschafter wenden sich an die Beiratsmitglieder, um Anregungen, Fragen und Kritik vorzubringen oder auch auf Schäden und Gefahrenherde an ihrer Gesellschaft hinzuweisen.
  • Fremdkapitalgeber, insbesondere Banken, schätzen die kritische Begleitung eines Unternehmens durch einen Beirat; dadurch verbessert sich auch die Kreditwürdigkeit des Unternehmens
  • Die Unternehmenskontinuität bei Nachfolgeregelungen ist sichergestellt.
  • Bei der beratenden Mitarbeit eines Beirats profitiert die GmbH von erfahrenen und kompetenten Managern.
  • Der Beirat bringt zusätzliches externes Know-how in die Unternehmensverantwortung (Banker, Wirtschaftsprüfer, Vertriebsspezialist, usw).
  • Es werden zusätzliche Anreize und Kontrollmöglichkeiten für außenstehende Kapitalgeber geboten (Vorteile bei der Finanzierung, Kapitalbeschaffung).
  • Die GmbH erhält ein positives Standing in der Öffentlichkeit, das für andere betriebliche Ziele (Marketing-Instrument) wichtig ist (z. B. Bestellung eines Informatik-Professors zur gezielten Rekrutierung von IT-Mitarbeitern).

Was ist der Unterschied zwischen einem „Beirat“ und einem „Aufsichtsrat“?

  • Die Einrichtung eines Beirats ist freiwillig. Der Vorteil eines Beirats liegt in der Möglichkeit, Expertise von externen Beratern einzuholen. Im Gegensatz dazu wird der Aufsichtsrat hingegen in Aktiengesellschaften aus einer gesetzlichen Pflicht (Aktiengesetz!) heraus zusammengestellt.

  • In einer Aktiengesellschaft kontrolliert der Aufsichtsrat im Auftrag der Aktionäre die Geschäftstätigkeit des Vorstandes. In der GmbH hingegen gibt es grundsätzlich kein entsprechend verpflichtendes Kontrollorgan. Nur bei Gesellschaften mit in der Regel mehr als 500 Arbeitnehmern muss ein zu einem Drittel mit Arbeitnehmern besetzter Aufsichtsrat eingerichtet werden (Drittelbeteiligungsgesetz). In den sonstigen Fällen, in denen ein Kontrollorgan nicht obligatorisch ist, können die Gesellschafter aber im Gesellschaftsvertrag vereinbaren, dass ein Beirat eingesetzt wird. Dieser kann mit unterschiedlichen Kompetenzen ausgestattet sein, z. B. auch mit einer dem Aufsichtsrat vergleichbaren oder auch weitergehenden Kontrollfunktion, aber auch lediglich mit einer beratenden Funktion.

Häufige Fragen

  • Die Gründung des Beirats widerspricht der Unternehmenssatzung oder ist dort nicht enthalten
  • Die Tätigkeiten des Beirats werden als „faktische Geschäftsführung“ eingestuft
  • Die Kosten für die GmbH steigen

Diverse Zusammenstellung des Beirats mit Mitgliedern, die mit unterschiedlichen Erfahrungen ihren Beitrag leisten:

  • verschiedene Branchen und Märkte
  • verschiedene Dynamik in diesen Märkten
  • verschiedene Entwicklungen der Märkte und
  • verschiedene Führungspositionen und -strukturen

Ein gut funktionierender Beirat kann einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des Unternehmensbestands und zur Steigerung des Unternehmenserfolgs leisten. Er übernimmt wichtige Aufgaben im Rahmen der Risikoprävention, da er die Geschäftsführung zwingt, ihre Strategien sowie Entwicklungen in der Unternehmensumwelt kritisch zu hinterfragen. Zudem kann der Beirat über seine Beratungsfunktion strategische Impulse geben, die der Weiterentwicklung des Unternehmens dienen.

Kritische Begleitung der Geschäftsführung

Insbesondere bei Unternehmen in Veränderungsprozessen, wie beispielsweise geplantes Wachstum, anstehende Nachfolgeregelung oder Änderungen oder Ergänzungen im Geschäftsmodell.

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"Ein gut funktionierender Beirat kann einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des Unternehmensbestands und zur Steigerung des Unternehmenserfolgs leisten."
Marc Walter
Geschäftsführer

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